Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge - Zuschuss für Unternehmen und Kommunen Wolfsburg AG unterstützt durch Informationsgespräche

Die „Förderoffensive“ für den Ausbau der Ladeinfrastruktur geht weiter. Die neuen KFW-Zuschüsse 441 „für Ladestationen in Unternehmen“ sowie 439 „Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Kommunen“ stellen den Aufbau an nicht-öffentlichen Stellplätzen in den Vordergrund. Damit wird ein wichtiges Ladeszenario, nämlich das Laden am Arbeitsplatz, angepackt und ist daher ein zentraler Baustein für eine bedarfsgerechte Ladeinfrastruktur. An den Stationen können somit Firmenfahrzeuge sowie Privatfahrzeuge der Beschäftigten aufgeladen werden.

 

In diesem Zusammenhang Informieren wir Sie nun über diese neue Förderungsmöglichkeit der KfW für Unternehmen.

Gefördert wird der Kauf und die Installation von Lade­stationen an Stellplätzen, die nicht öffentlich zugänglich sind. An den Stationen können dann Firmen­fahrzeuge sowie Privat­fahrzeuge der Beschäftigten geladen werden. Der Zuschuss pro Ladepunkt beträgt 900,00 Euro; vorausgesetzt die Gesamtkosten liegen über 1.285,71 Euro pro Ladepunkt. Die maximale Zuschuss­höhe beträgt 45.000,00 Euro je Standort.

Eine Förderung kann Unternehmen der Privatwirtschaft, kommunalen Unternehmen, Einzelunternehmern, freiberuflich tätigen Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie gemeinnützigen Organisationen gewährt werden. Ebenfalls wurde ein Förderprogramm für Kommunen aufgelegt.

Weitere Informationen erhalten Sie über folgende Links:

Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen (441) (kfw.de)

Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Kommunen (439) (kfw.de)

Gern unterstützt Sie die Wolfsburg AG bezüglich weiterer Informationen sowie bei der technischen Umsetzung zusammen mit unserem Kooperationspartner der CUBOS GmbH (www.cubos.com).

Bei weiteren Fragen bzw. zur Terminabstimmung für ein Informationsgespräch nutzen Sie bitte folgende Email-Adresse: lieferantenansiedlung@wolfsburg-ag.com.

Wir werden uns anschließend umgehend bei Ihnen melden.